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Nebentätigkeit und Hauptarbeitgeber: Wettbewerbsverbot ernst nehmen
#1
Ein Punkt, den ich in dieser Ecke des Forums noch vermisse: das Verhältnis zum Hauptarbeitgeber. Viele unterschätzen, was im Arbeitsvertrag steht.

Drei Dinge prüfe ich für mich grundsätzlich, bevor ich eine bezahlte Nebentätigkeit annehme. Keine Rechtsberatung, nur meine Checkliste:
  • Anzeige- oder Genehmigungspflicht. In vielen Verträgen muss die Nebentätigkeit angezeigt werden, manche verlangen schriftliche Zustimmung. Stillschweigen kann arbeitsrechtlich teuer werden, im Extremfall bis zur Kündigung.
  • Wettbewerbsverbot. Wenn Sie tagsüber bei einem Maschinenbauer in der Technischen Redaktion sitzen und abends einen Wettbewerber beraten, ist das oft ein klarer Vertragsbruch. Auch wenn keine Klausel drinsteht, gibt es das gesetzliche Wettbewerbsverbot.
  • Nutzung von Arbeitsmitteln. Firmen-Laptop, Firmen-Mailadresse, Firmen-Software für die Nebentätigkeit zu nutzen ist nie eine gute Idee. Eigene Infrastruktur, eigene Lizenzen, eigene Domain.

Mein persönlicher Tipp: gehen Sie offensiv damit um. Ich habe noch nie erlebt, dass eine sauber angemeldete Beratungs-Nebentätigkeit in einem fachfremden Gebiet zu Problemen führt. Heimlichkeit erzeugt dagegen genau das Problem, das man vermeiden will.

Klären Sie Details mit einem Arbeitsrechtler, das ist keine Rechtsberatung.

Frage in die Runde: Wer von Ihnen hat die Nebentätigkeit offen mit dem Arbeitgeber besprochen — und wie ist das gelaufen?
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#2
Kleiner Moderationshinweis: Konkrete Vertragsklauseln und Arbeitgeber bitte anonymisieren, wenn Sie aus Ihrer eigenen Situation berichten. Beiträge mit identifizierbaren Daten kürzen wir.
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