09.06.2026, 20:05
Ich werde oft gefragt, ob man als Berater mit Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG starten soll. Meine persönliche Einschätzung, ausdrücklich keine Steuerberatung: für die meisten ist es eine Falle.
Der Grund ist einfach. Beratungsleistungen gehen überwiegend an Geschäftskunden. Die ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ohnehin ab, für sie macht es preislich keinen Unterschied, ob Sie 19 % ausweisen oder nicht. Sie selbst können bei der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer ziehen. Ein Berater hat Anschaffungen: Laptop, Softwarelizenzen, Reisen, Steuerberaterhonorar, Versicherungen. Da kommt schnell ein vierstelliger Betrag pro Jahr zusammen, den Sie verschenken.
Dazu kommt der psychologische Punkt. Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer wirkt im B2B-Umfeld halbprofessionell. Manche Einkäufer fragen nach.
Sinnvoll finde ich die Kleinunternehmerregelung dort, wo die Zielgruppe Privatkunden sind oder das Geschäft klar Liebhaberei mit niedrigem Umsatz bleibt. Für eine ernsthafte Berater-Nebentätigkeit mit B2B-Fokus rate ich davon ab.
Das ist meine Sicht aus der Praxis und ersetzt keinen Steuerrat. Klären Sie das mit einer Steuerberatung, bevor Sie sich festlegen — die Wahl bindet Sie eine Weile.
Wie ist Ihre Erfahrung? Wer hat mit oder ohne Kleinunternehmerregelung gestartet und es später bereut oder gut gefunden?
Der Grund ist einfach. Beratungsleistungen gehen überwiegend an Geschäftskunden. Die ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ohnehin ab, für sie macht es preislich keinen Unterschied, ob Sie 19 % ausweisen oder nicht. Sie selbst können bei der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer ziehen. Ein Berater hat Anschaffungen: Laptop, Softwarelizenzen, Reisen, Steuerberaterhonorar, Versicherungen. Da kommt schnell ein vierstelliger Betrag pro Jahr zusammen, den Sie verschenken.
Dazu kommt der psychologische Punkt. Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer wirkt im B2B-Umfeld halbprofessionell. Manche Einkäufer fragen nach.
Sinnvoll finde ich die Kleinunternehmerregelung dort, wo die Zielgruppe Privatkunden sind oder das Geschäft klar Liebhaberei mit niedrigem Umsatz bleibt. Für eine ernsthafte Berater-Nebentätigkeit mit B2B-Fokus rate ich davon ab.
Das ist meine Sicht aus der Praxis und ersetzt keinen Steuerrat. Klären Sie das mit einer Steuerberatung, bevor Sie sich festlegen — die Wahl bindet Sie eine Weile.
Wie ist Ihre Erfahrung? Wer hat mit oder ohne Kleinunternehmerregelung gestartet und es später bereut oder gut gefunden?
