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EU AI Act: Was Sie jetzt schon ordnen können, ganz ohne Panik
#1
Zum EU AI Act bekomme ich zwei Sorten von Reaktionen: völlige Ignoranz oder Aktionismus. Beides hilft nicht. Mein Rat: Verschaffen Sie sich nüchtern einen Überblick und ordnen Sie das, was Sie heute schon ordnen können, ohne auf die letzte Auslegungsfrage zu warten.

Wichtiger Hinweis vorweg: Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt auch keine. Für die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Einsatzes brauchen Sie spezialisierte Beratung. Was ich hier beschreibe, sind Vorgehensschritte aus der Praxis.

Drei Dinge lassen sich praktisch sofort tun, unabhängig von der finalen juristischen Bewertung im Einzelfall:
  • Eine schlichte Liste aller KI-Werkzeuge, die im Unternehmen tatsächlich genutzt werden — inklusive Schatten-IT. Sie werden überrascht sein, was alles auftaucht.
  • Pro Werkzeug ein kurzer Vermerk: Wofür wird es eingesetzt, welche Daten gehen rein, wer ist verantwortlich.
  • Eine interne Festlegung, welche Einsätze als „sensibel" behandelt werden — etwa alles, was Personenentscheidungen, Sicherheit oder Vertragswesen berührt.

Damit haben Sie noch keinen Compliance-Nachweis. Sie haben aber eine belastbare Grundlage, auf die später jede juristische Prüfung aufsetzen kann. Erfahrungsgemäß ist der Schritt vom „wir wissen nicht, was wir haben" zum „wir haben eine aktuelle Liste" der schwierigste — und der mit dem größten Nutzen. Alles Weitere ist dann Detailarbeit.

Wie weit sind Sie bei der einfachen Inventur — gibt es im Haus jemanden, der diese Liste verantwortet?
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EU AI Act: Was Sie jetzt schon ordnen können, ganz ohne Panik - von Johann Jörgen Schübeler - 16.04.2026, 21:54

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