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Berufshaftpflicht für Berater: was ich abgedeckt sehen will - Druckversion

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Berufshaftpflicht für Berater: was ich abgedeckt sehen will - Johann Jörgen Schübeler - 18.05.2026

Eine Frage, die mir am Anfang niemand sauber beantwortet hat: Was deckt eine Berufshaftpflicht für Berater eigentlich konkret ab und was nicht?

Mein Pragmatismus, ausdrücklich ohne Rechtsberatung: Ich will drei Punkte schwarz auf weiß im Vertrag sehen, bevor ich unterschreibe.
  • Vermögensschäden, auch jenseits von Personen- und Sachschäden. Beratung produziert in der Regel Vermögensschäden, also fehlerhafte Empfehlungen mit finanziellen Folgen. Eine reine Betriebshaftpflicht reicht dafür meistens nicht.
  • Tätigkeitsbereich. Wenn im Vertrag „IT-Beratung" steht und Sie machen Technische Dokumentation oder KI-Themen, kann der Versicherer im Schadensfall winken. Die Beschreibung muss zur Realität passen.
  • Auslandsschäden und Subunternehmer. Wer für Konzerne mit Standorten in der EU arbeitet, sollte Geltungsbereich und Mitversicherung von Freelancern prüfen.

Ich lese jeden Vertrag selbst durch, bevor ich abschließe. Bei Unsicherheit gehe ich zu einem unabhängigen Makler. Das ist meine persönliche Praxis und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung.

Wie handhaben Sie das? Haben Sie Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht getrennt oder kombiniert? Und gab es bei Ihnen schon einmal einen Fall, in dem die Police gegriffen hat oder eben nicht?


RE: Berufshaftpflicht für Berater: was ich abgedeckt sehen will - JSC_Admin - 01.06.2026

Ein Hinweis aus der Moderation, weil das hier öfter Thema wird: Bitte keine konkreten Versicherernamen empfehlen oder verreißen. Erfahrungen mit Deckungsumfängen, Klauseln und dem Verhalten im Schadensfall sind willkommen, namentliche Bewertungen löschen wir. Danke.